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Bei „Auto Heinen“ sind nach Hochwasser rund 280 Jobs gefährdet – Eine Herausforderung für das Arbeitsrecht

Nach dem Hochwasser droht die Kündigung – was gilt für mein Arbeitsverhältnis? | Beispiel: Die drohende Schließung von „Auto Heinen“ nach dem Hochwasser.

Dem Unternehmen „Auto Heinen“ aus Bad Münstereifel droht, laut diversen Zeitungsberichten, die Schließung. Die Flut, die Mitte Juli die Infrastruktur und Gebäude vieler Gemeinden massiv beschädigt hat, führte auch zu einem Totalschaden einer der Produktionshallen des Unternehmens – seitdem steht die Produktion des Automobilzulieferers still.

Die drohende Schließung von „Auto Heinen“ nach dem Hochwasser wirkt sich naturgemäß auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes aus. Wie Geschäftsführer Dr. Theodor Scherer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am letzten Freitag verkündet und dies gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger am Samstag bestätigt hat, droht allen rund 280 Beschäftigten die Kündigung.

Nach dem Hochwasser droht die Kündigung – was gilt für mein Arbeitsverhältnis?

Wir als Anwaltskanzlei mit einem großen Schwerpunkt im Arbeitsrecht wissen, was bei drohenden Betriebsschließungen rechtlich zu beachten ist. In vergleichbaren Sanierungsfällen agieren Unternehmen heutzutage vielmals mit Aufhebungsverträgen, um einen sozialverträglichen und vor allem schnellen Personalabbau zu gewährleisten. Wir weisen darauf hin, dass bei Aufhebungsverträgen diverse Fallstricke bestehen, die vor Abschluss seitens der betroffenen Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig durchdacht werden sollten. Insbesondere die drohende Sperrzeit beim Bezug von ALG I kann wirtschaftlich erhebliche Konsequenzen haben.

Sofern Einigungsgespräche scheitern und vonseiten des Arbeitsgebers tatsächlich betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, weisen wir auf die 3-wöchige Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage ab Zugang des Kündigungsschreibens hin.

Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Regelungen bei einer Betriebsschließung? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen!

Unsere Sozietät verfügt mit einer Vielzahl von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht über langjährige Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Aktuell wurden wir vom Wirtschaftsmagazin Focus zu den TOP-Wirtschaftskanzleien im Arbeitsrecht ausgezeichnet und unser Praxisleiter Dr. Andreas Bietmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, als TOP-Rechtsanwalt im Arbeitsrecht. Bei Betriebsschließungen agieren wir Hand in Hand mit unseren Fachanwälten für Insolvenzrecht. Wir beraten zu Ansprüchen auf Insolvenzgeld, übernehmen die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle und führen die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter.

Die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung zu prüfen und über ein optimiertes Gesamtpaket zu verhandeln, ist für unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Euskirchen alltägliche Aufgabe. Die Praxis zeigt, dass sich mit anwaltlicher Vertretung deutlich bessere Rahmenbedingungen für den jeweiligen Einzelfall verhandeln lassen, als bei eigener Interessenwahrnehmung. Gerne beraten wir Sie als Beschäftigten dazu, was bei einer drohenden Betriebsschließung wegen Hochwassers im Arbeitsrecht zu beachten ist.

Durch unsere örtliche Nähe unseres Standorts in Euskirchen sind wir in der Lage, schnell und effektiv auf Anfragen aus der Region zu reagieren und Sie vor Ort persönlich zu beraten. Wir gehen in jedem Einzelfall auf die konkrete Situation ein und erarbeiten mit Ihnen eine zu Ihnen passende Vorgehensweise – zögern Sie nicht, uns anzusprechen, sollten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von einer Kündigung bedroht sein oder Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten werden. Wir stellen Ihnen jederzeit einen berufserfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.

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