Kündigungswelle
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Droht Kündigungswelle in Köln durch Corona-Krise?

Wir sind mit unseren Experten jederzeit für Sie da!

Medienberichten zufolge sind drei Kölner oder hier ansässiger Unternehmen von einem teils massiven Stellenabbau betroffen – sowohl die Schließung einer Kaufhaus-Tochter in Porz, eine Werkschließung des US-Kosmetikkonzerns Coty als auch ein Stellenabbau bei Germanwings zieht die Kündigung jeweils mehrerer hundert Arbeitnehmer nach sich.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nun auch im Arbeitsleben angekommen und dürften wohl zunehmend spürbar werden. Rechtsanwalt Constantin Martinsdorf nimmt im aktuellen YouTube-Video unserer Sozietät Bezug auf den angekündigten Stellenabbau dreier Kölner Unternehmen und erläutert die arbeitsrechtlichen Hintergründe und Voraussetzungen der hiermit verbundenen betriebsbedingten Kündigungen.

Erste Entlassungswelle in Corona-Zeiten: Was Arbeitnehmer bei Kündigungen beachten müssen.

Ob schon vor der Krise angeschlagen oder durch den zweiten Lockdown in Bedrängnis gebracht, große Arbeitgeber, wie Galeria Karstadt Kaufhof, die Lufthansa, die Confiserie Holding (Hussel, Eilles, Arko etc.) kündigen Personalabbau, Massenentlassungen und Standortschließungen an. Auch die Kosmetikindustrie ist mit der Schließung des ehemaligen 4711 Werkes in Köln durch den US- Konzern Coty sowie mit den Filialschließungen durch die Kette Douglas betroffen.

Aktuelle News zum Thema Kündigung

Hier erfahren Sie, was Sie bei Erhalt einer Kündigung tun können und welche Schritte Sie unbedingt beachten müssen.

Wirksamkeit der Kündigung

Eine wirksame Kündigung erfordert eine Vielzahl von Voraussetzungen. In der Regel muss eine arbeitgeberseitige Kündigung in Deutschland begründet werden. Man unterscheidet hier betriebsbedingte Kündigungsgründe (Betriebsschließung, Standortschließung etc.), verhaltensbedingte Kündigungsgründe (Vorwürfe gegenüber dem Arbeitnehmer, wie Schlechtleistung oder schädigendes Verhalten) sowie personenbedingte Kündigungsgründe (andauernder Wegfall der Möglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung, z. B. durch schwere Erkrankung) Kündigungsgründe.

In den schwierigen Zeiten der Corona-Epidemie ist wichtig zu wissen, dass eine drohende Insolvenz an sich kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung ist.

Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat ist dieser vor Ausspruch der Kündigung zu informieren und anzuhören. Werden mehrere Arbeitnehmer parallel entlassen, muss abhängig von der Größe des Betriebes die Agentur für Arbeit informiert werden.

Weder die Kündigungsgründe noch die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Formalia müssen jedoch im Kündigungsschreiben aufgeführt werden. Es reicht der schlichte Satz, dass das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin gekündigt werde. Eine händische Unterschrift des Vertragspartners bzw. richtigen Vertretungsberechtigten darf nicht fehlen, was gerade bei Unternehmen ab und an schief geht. Die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung erfordert neben fundierten Rechtskenntnissen eine zeitnahe Ermittlung des relevanten Sachverhaltes. Dies ist von Ihnen alleine ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht zu leisten. Wenden Sie sich heute an uns und lassen Sie sich von Anfang an unterstützen.

 

Zügiges Handeln erforderlich

Unabhängig von dem Vorliegen von Kündigungsgründen oder dem Einhalten der Abläufe durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer zwingend verpflichtet, gegen die Kündigung vorzugehen.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Kündigung, unabhängig von den inhaltlichen Voraussetzungen, als wirksam gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung gerichtlich gegen diese vorgeht.

Im Klartext bedeutet dies, dass die Arbeitsgerichte bei einer verspäteten Klage nicht mehr prüfen, ob die Kündigung ursprünglich unberechtigt war. Die korrekte Berechnung der Frist ist für Laien schwierig und birgt hohes Gefahrenpotential.

Der Zeitdruck dem Sie zunächst ausgesetzt sind, ist dem Arbeitgeber auch bewusst. Oftmals gehen Kündigungen mit Vertragsangeboten zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einher. Diese vermeintlichen „Golden-Handshake-Angebote“ sind in der Regel zu gering bemessen und dienen der Absicherung des Arbeitsgebers. Schließen Sie solche Verträge keinesfalls ohne vorherige Beratung ab.

Lassen Sie sich nach Erhalt einer Kündigung so schnell wie möglich durch uns über das weitere Vorgehen beraten.

 

Wussten Sie schon, dass Sie in aller Regel keinen Anspruch auf Abfindung haben?

Entgegen der landläufigen Meinung steht einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf einen Abfindungsbetrag zu. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer einen Abfindungsbetrag anzubieten, z. B. wenn er diese für den Fall des Verzichts auf ein Klageverfahren im Kündigungsschreiben anbietet oder ein mit dem Betriebsrat ausgehandelter Sozialplan einen Abfindungsanspruch explizit vorsieht.

Viele Arbeitnehmer wehren sich nicht oder nicht rechtzeitig gegen Entlassungen. Oftmals scheuen die Betroffenen das Kostenrisiko, über welches wir Sie transparent aufklären, und gehen davon aus, dass sie ohnehin keine Chancen hätten. Angesichts des weitgehenden Kündigungsschutzes in Deutschland existieren allerdings eine Vielzahl von Verteidigungsstrategien, die der erfahrene Anwalt für Arbeitsrecht nutzen kann, um für sie eine Abfindung auszuhandeln oder gar den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen ist, dass Sie sich rechtzeitig, effektiv und professionell gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen wir Ihre Interessen mit wirtschaftlichem Gespür durch.

 

Kündigung erhalten? Ruhe bewahren und jetzt handeln!

Sofern Sie von einer Kündigung betroffen sind, bewahren Sie einen kühlen Kopf, schließen Sie keinen ungeprüften Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich noch heute von uns über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Ihnen zustehende Geldbeträge sowie das weitere Vorgehen beraten. Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung via Telefon, Videokonferenz oder persönlichem Gespräch, informieren wir Sie auch über die entstehenden anwaltlichen Gebühren.

Mit 12 Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir spezialisiert auf arbeitsrechtliche Themen und stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Die Sozietät Bietmann berät umfassend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und hiermit verwandter Fragestellungen.

Wir bieten Ihnen eine schnelle und zuverlässige rechtliche Einordnung Ihrer Situation und zeigen Perspektiven dort auf, wo sie rechtlich lohnenswert erscheinen – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sollten Sie betroffen sein.

Wir beraten Sie telefonisch, per Videokonferenz und bei dringenden Anliegen auch persönlich zu folgenden Themen:

  • Arbeitsrecht: Beratung bei Massenentlassungen, Betriebsvereinbarungen, Restrukturierungen, Regelungen zu Home Office, Kurzarbeit, Verdienstausfall bei Quarantäne, Kündigungen usw.
  • Informationen für Selbstständige und Unternehmen: staatliche Liquiditätshilfen, Kredite, Verdienstausfall bei Selbstständigen, Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, Beratung zur Vermeidung von Insolvenzen und im Insolvenzfall uvm.
  • Reiserecht: Reiserücktritt aufgrund des Coronavirus, Stornierung von Flügen, Rückholung aus dem Ausland usw.
  • Versicherungen: Ansprüche aus der Betriebsausfallversicherung
  • Weitere Themen: Kinderbetreuung, Ticketpreis-Erstattungen, Steuerstundung, Stopp von Steuervorauszahlungen usw.

Standortunabhängige Rechtsberatung zu Corona-Themen

In den vergangenen Wochen haben wir alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um den Kanzlei-Betrieb in gewohnter Qualität und Verlässlichkeit fortführen zu können. Als weitgehend digital arbeitendes Unternehmen können wir auf Geschäftsreisen verzichten, Meetings durch Telefonkonferenzen ersetzen und überwiegend von zu Hause arbeiten. Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Unsere juristische Beratung zu Corona und allen rechtlichen Fragen bieten wir selbstverständlich ortsunabhängig und bundesweit an. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie telefonische Rechtsberatung brauchen.

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