Sozietät Bietmann
Hier entstehenLösungen
Ein Richter verliest das neue KFZ Kaufrecht 2022

Kaufrecht 2022 – KFZ: Neuregelungen und Änderungen

Zum 01.01.2022 sind umfassende Neuregelungen zum Kaufrecht in Kraft getreten, welche die europäische Warenkaufrichtlinie (EU/2019/771) in nationales Recht umsetzen. Diese Änderungen des Kaufrechts betreffen alle Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden. Mit diesem Artikel möchten wir auf einige entscheidende Änderungen für den Verbrauchsgüterkauf mit Schwerpunkt auf den Gebrauchtwagenmarkt hinweisen und beleuchten. Es geht somit um Kaufverträge über Gebrauchtfahrzeuge, die Händler mit Verbrauchern abschließen.

Gleichstellung von subjektiven und objektiven Anforderungen

Zukünftig ist eine Sache nur noch dann frei von Sachmängeln, wenn sie sowohl

  • den subjektiven Anforderungen,
  • den objektiven Anforderungen
  • und den Anforderungen an die Montage entspricht.

Anders als nach altem Recht kann eine Kaufsache daher auch dann mangelhaft sein, wenn sie zwar der vereinbarten Beschaffenheit (also den subjektiven Anforderungen) entspricht, aber nicht die übliche Beschaffenheit aufweist. Vereinbaren die Parteien eines Verbrauchsgüterkaufs beispielsweise, dass das Kraftfahrzeug einen reparierten Unfallschaden (subjektive Anforderung) hat, kann dennoch ein Mangel im Sinne des Sachmängelrechtes vorliegen, wenn die Reparaturarbeit nicht die Beschaffenheit aufweist, die üblicherweise zu erwarten ist (objektive Anforderungen).

In Abweichung vom bisherigen Recht, das einen Vorrang der vereinbarten Beschaffenheit vorsah, sieht die neue Rechtslage nun einen Gleichrang der subjektiven Anforderungen, der objektiven Anforderungen und der Montageanforderungen vor. Abweichende Vereinbarungen über die objektiven Anforderungen der Kaufsache sind möglich. Man spricht in diesem Falle von negativer Beschaffenheitsvereinbarung.

Vertragliche Abweichungen der objektiven Anforderungen

Beim Verbrauchsgüterkauf erfordert eine vertragliche Abweichung von den objektiven Anforderungen allerdings eine gesonderte Information durch den Händler sowie eine ausdrückliche und gesonderte Zustimmung des Verbrauchers. Der Händler muss den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung, also bevor eine verbindliche Bestellung oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird, eigens davon in Kenntnis setzen, dass ein bestimmtes Merkmal der Kaufsache von den objektiven Anforderungen abweicht. Den Verkäufer trifft damit eine vorvertragliche Informationspflicht, die aus Beweisgründen auf einem gesonderten Dokument festgehalten werden sollte. Zusätzlich muss die negative Beschaffenheitsabweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden, wobei es ausreichend sein dürfte, das Beiblatt der verbindlichen Bestellung oder dem Kaufvertrag als unterzeichnete Anlage beizufügen.

Verlängerung der Beweislastumkehr

Die bisher bekannte Beweislastumkehr von sechs Monaten wird auf ein Jahr verlängert. Der Zeitraum, in dem die Vermutung zugunsten des Verbrauchers greift, der Mangel der Kaufsache habe schon bei Gefahrübergang vorgelegen, beträgt zukünftig also ein Jahr. Die Ausweitung der Beweislastumkehr auf den Zeitraum von einem Jahr dürfte für viele Gebrauchtwagenhändler ein wesentlicher Faktor für die Notwendigkeit deutlicher Preiserhöhungen sein. In diesem Fall können sich die Kaufpreise für gebrauchte Kraftfahrzeuge in Zukunft deutlich erhöhen.

Nachbesserungsversuche, Rücktritt und Schadensersatz

Neu ist zudem, dass der Käufer zukünftig verpflichtet ist, die Kaufsache dem Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Im Gebrauchtwagenmarkt ist daher der Betriebssitz des Händlers der Erfüllungsort für Nachbesserungsarbeiten.

Zwei Personen sprechen über Nachbesserungsversuche im neuen KFZ Kaufrecht 2022

Der Gesetzgeber verabschiedet sich zudem von der Regelung von zwei Nachbesserungsversuchen beim Verbrauchsgüterkauf. Verbraucher sind zukünftig nicht mehr angehalten, dem Verkäufer im Regelfall zwei Nachbesserungsversuche für die Beseitigung eines Mangels einzuräumen.

Rücktritt und Schadensersatz können zukünftig auch schon dann geltend gemacht werden, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt, also der erste Versuch der Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Wie bisher, kann auch in Zukunft die Verjährungsfrist für Mängelrechte beim Gebrauchtwagenkauf auf ein Jahr abgekürzt werden. Allerdings ist dies nicht mehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.

Wie im Falle der negativen Beschaffenheitsvereinbarung ist es in Zukunft vielmehr erforderlich, dass der Verbraucher vor Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung oder des Kaufvertrages – nach Möglichkeit auf einem separaten Dokument – vom Händler ausdrücklich darüber informiert wird, dass die gesetzliche Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt wird und für welche Fälle dies nicht gilt.

Fazit zu den Neuregelungen im KFZ Kaufrecht 2022

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Dies bringt neue Pflichten für Unternehmen, insbesondere Gebrauchtwagenhändler, mit sich. In jedem Fall ist Händlern und Verkäufen zu raten, ihre Vertragsmuster und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die neuen Anforderungen anzupassen.

Jetzt Termin vereinbaren - Wir rufen Sie zurück

* Pflichtfeld