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Matthias Huth

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Matthias Huth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Matthias Huth ist seit 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt er Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts wie der Unfallabwicklung, der Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten sowie in verkehrsstrafrechtlichen Mandaten. Zudem ist er im Bereich des Strafrechts tätig.

Im Jahre 2019 hat Rechtsanwalt Huth zudem die notarielle Fachprüfung erfolgreich absolviert, was ihn neben der angestrebten Zulassung zum Notar insbesondere befähigt, in Bereichen des Immobilienrechts, Familienrechts und Erbrechts seine Expertise den Mandanten zu vermitteln. So steht er z.B. bei trennungs- und unterhaltsrechtlichen Fragen sowie der Nachlassabwicklung, der Gestaltung von Testamenten oder anderen erbrechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte von Matthias Huth

Artikel von Matthias Huth

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