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Zwei Hände zeigen in den Himmel – sie symbolisieren die Kirche als Arbeitgeber

Die Kirche als Arbeitgeber – Fallbeispiel im kirchlichen Arbeitsrecht - Ein Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit Experten-Meinung von Prof. Dr. Rolf Bietmann

Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich in einigen Punkten grundlegend von dem allgemeinen Arbeitsrecht. Doch wie verhält es sich, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber von seinen katholischen Führungskräften eine strengere Befolgung der katholischen Rechts- und Sittenvorschriften verlangt als von den nichtkatholischen? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung widmet sich in ihrem Artikel „Tücken und Chancen – so ist die Kirche als Arbeitgeber“ dieser Frage anhand des Fallbeispiels Romuald Adamek.

Diesem wurden arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form einer Kündigung vorgelegt, nachdem er den Wunsch einer Wiederheirat geäußert hat. Resultierend hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Modifikation ihrer „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ veranlasst. Die Verantwortung für das kirchliche Profil und den guten Ruf einer Organisation verorteten die Bischöfe nun beim Arbeitgeber, nicht mehr beim Einzelnen. Jedoch gibt es weiter einige Hintertüren, welche ebenso im Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betrachtet werden. Als Experte kommt Prof. Dr. Rolf Bietmann mit einigen Zitaten zu Wort. 

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