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Ein Richter verkündet das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg nachdem steigende Strompreise zum Verhängnis eines Mitarbeiters geworden sind

Dramatisch steigender Strompreis wird Einkäufer zum Verhängnis

Die kräftig steigenden Strompreise sind einem Mitarbeiter eines rheinischen Versorgungsunternehmens zum Verhängnis geworden. Er wurde nach einem schwerwiegenden Fehler seinerseits fristlos entlassen und vom Arbeitsgericht Siegburg zusätzlich noch zu einer Schadenersatzzahlung von 3,5 Millionen Euro verurteilt.

Der Bonner Rechtsanwalt Herbert Kaupert, Partner der bundesweit tätigen Sozietät Bietmann mit Stammsitz in Köln, hatte das Versorgungsunternehmen vor Gericht vertreten und diese sehr hohe Schadenersatzzahlung für seinen Mandanten erstritten.

Ausgangssituation vor Gericht – was war geschehen?

Der Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens war für den Verkauf von Strom an gewerbliche Kunden verantwortlich. In dem Versorgungsunternehmen galt als eisernes Gesetz: Der Verkäufer muss nach einem erfolgreichen Abschluss mit einem Käufer unverzüglich beim Stromlieferanten den zuvor abgefragten Preis verbindlich buchen. Diese Preisbindungsfrist wird dem Stromkäufer, also dem Versorgungsunternehmen, für diesen sogenannten Deckungskauf nur für wenige Minuten gewährt. Schließlich muss das Versorgungsunternehmen sicherstellen, dass es seinen Kunden auch beliefern kann. Darum der Deckungskauf. Geschieht dieser nicht, wie in dem Unternehmen vorgeschrieben, kann der Preis in die Höhe schnellen. Genau das ist passiert. Und das ausgerechnet bei zwei Großkunden, die der Verkäufer an Land gezogen, aber den Deckungskauf für die Lieferung versäumt hatte.

Der Mitarbeiter setzte dann auf das Prinzip Hoffnung, also auf sinkende Strompreise, und verzichtete trotz Warnung des Stromlieferanten weiter auf Deckungskäufe. Ein fataler Fehler, der natürlich auch bald ans Tageslicht kam. Der Strompreis hatte sich inzwischen für die getätigten Käufe um 3,6 Millionen Euro erhöht. Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt, das Unternehmen tätigte selbst so schnell wie möglich die erforderlichen Deckungskäufe, um seinen Kunden ordnungsgemäß beliefern zu können.

Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

Der Mitarbeiter klagte gegen diese Kündigung. Die Klage wurde vom Arbeitsgericht Siegburg abgewiesen und zusätzlich die hohe Schadenersatzzahlung verfügt.

„Das Gericht machte damit deutlich“, so erklärt Rechtsanwalt Herbert Kaupert, „dass angesichts des vorsätzlichen Fehlers des Mitarbeiters keine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgesetzes in Betracht komme, weil der Mitarbeiter nicht nur den Fehler vorsätzlich begangen, sondern auch das Entstehen des Schadens – auch in dieser Höhe – vorsätzlich in Kauf genommen hat.“

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