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Ulrich Kahlenborn

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Ulrich Kahlenborn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Kahlenborn absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Während der Referendarzeit studierte er zusätzlich ein Semester an der Verwaltungshochschule in Speyer und war dort als Vertreter der Hörerschaft Mitglied des Senates der Hochschule.

Rechtsanwalt Kahlenborn ist seit 1990 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Strafrechts und vertritt die Interessen Betroffener gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht. Dies gilt auch für den Bereich des Verkehrsstrafrechtes und der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier ist Rechtsanwalt Kahlenborn auch als Referent in der Anwaltsfortbildung tätig.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Sozialrecht. In diesem Bereich berät und vertritt Rechtsanwalt Kahlenborn Versicherte bei der Geltendmachung von Rentenansprüchen, beispielsweise wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, bei Ansprüchen gegenüber gesetzlichen Unfallversicherern, wie Berufsgenossenschaften und Knappschaft sowie in allen Fragen des Schwerbehindertenrechts.

Rechtsanwalt Kahlenborn ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Tätigkeitsschwerpunkte von Ulrich Kahlenborn

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