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Günther Schartz

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Günther Schartz

Rechtsanwalt
Landrat a.D.

Günther Schartz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Sein Referendariat mit Schwerpunkt Öffentliches Recht absolvierte er unter anderem an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, beim Europäischen Parlament in Luxemburg und in einer Fachkanzlei für Umwelt- und Bauplanungsrecht in Bonn.

Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 1991 arbeitete Schartz zunächst drei Jahre als Regierungsrat bei den Bezirksregierungen in Koblenz und Trier in den Bereichen Bau-, Boden und Planungsrecht, sowie im Personal- und Schulrecht. 1994 wurde er hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg und wurde nach 12 Jahren im Jahr 2006 zum Landrat des Landkreises Trier-Saarburg gewählt. Dieses Amt bekleidete er bis zum Ende des Jahres 2021.

Durch die langjährige Leitung von Kommunalverwaltungen war Schartz mit nahezu allen Rechtsgebieten des Öffentlichen Rechts befasst. Als Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz, als Mitglied bzw. Vorsitzender zahlreicher Aufsichtsgremien in kommunalen Wirtschaftsbetrieben und Zweckverbänden, so der Kreiskrankenhaus St. Franziskus GmbH Saarburg, der Sparkasse Trier, des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz und über 5 Jahre als Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG in Essen erwarb er vielfache Rechtskenntnisse auch über das allgemeine Verwaltungsrecht hinaus. Für seine Funktionen in den Aufsichtsgremien nahm er an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen teil.

Öffentliches Recht ist vor allem Umgang mit den Behörden. Schartz kennt die Verfahrensabläufe in der Verwaltung. Er sieht deshalb einen Schwerpunkt im Dialog mit der Verwaltung, um schnellstmöglich für beide Seiten optimale und schnelle Ergebnisse zu erreichen. Vor allem im Bau-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Planungsrecht ist es erfolgversprechend, wenn die Verfahren von Anfang an fachrechtlich für die Vorhabenträger begleitet werden.

Tätigkeitsschwerpunkte von Günther Schartz

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