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Ruth Hopp

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Ruth Hopp

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Hopp hat in Bonn und Uppsala (Schweden) Rechtswissenschaften studiert. Im Rahmen ihres Referendariats absolvierte sie ihre Wahlstation bei der ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York. Sie ist seit 2007 zugelassene Rechtsanwältin.

Rechtsanwältin Hopp ist schwerpunktmäßig im Familienrecht und Erbrecht tätig. Sie ist ausgebildete Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht. Darüber hinaus hat sie den Fachlehrgang zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechtes als Voraussetzung für eine Zulassung zum Fachanwältin auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich absolviert.

Tätigkeitsschwerpunkte von Ruth Hopp

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