Sozietät Bietmann

Mediationsverfahren

Hier entstehenLösungen

Mediation - Sozietät Bietmann

Mit der Verabschiedung des Mediationsgesetzes im Sommer 2012 hat die außergerichtliche Konfliktbeilegung an Bedeutung gewonnen. Mediation ist in der wirtschaftlichen Praxis deutscher wie internationaler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Wirtschaftsrechtliche Streitfragen über Begründung und Abwicklung von Verträgen, über Gesellschafterbeschlüsse oder Finanzierungsfragen lassen sich im Interesse der Unternehmen und ihrer Eigentümer durch Mediation lösen.

Wirtschaftsmediation erfasst aber auch innerbetriebliche Konflikte, sei es im Verhältnis der Mitarbeiter zueinander oder bei Ausübung von Führungsaufgaben auf Entscheiderebene. Mediation ist heute ein maßgebliches Element der Konfliktbewältigungsstrategie erfolgreicher Unternehmen. Konflikte im Führungs- und Mitarbeiterumfeld führen zu Produktivitätsverlusten. Häufig noch brisanter sind Konflikte im Verhältnis Betriebsrat / Mitarbeiter / Arbeitgeber. Sie können zu einer erheblichen Schädigung des Ansehens und der Interessen von Unternehmen führen.

Die Lösung solcher Konflikte gelingt vielfach durch Mediation. Voraussetzung hierfür ist die Einschaltung eines erfahrenen Mediators, der das Leben im Betrieb mit seinen rechtlichen Besonderheiten kennt. Mediationen werden als effektives und gegenüber gerichtlichen Verfahren kostengünstigere und schnellere Alternative, insbesondere auch bei Streitigkeiten in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten und im Immobilienbereich, immer beliebter.

Mediation & Shuttlemediation – Konfliktberatung in der Sozietät Bietmann

Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Der Begriff Mediation wird abgeleitet aus dem griechischen Wort „medos“, was „vermittelnd, keiner Partei angehörend“ bedeutet und dem lateinischen Wort „mederi“, was mit „heilen, kurieren“ zu übersetzen ist.

Die Teilnahme der Konfliktparteien ist freiwillig. In dem vertraulichen Verfahren streben die Parteien im Rahmen methodisch geführter Gespräche eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts an. Grundlage eines Mediationsverfahrens ist ein Vertrag zwischen dem Mediator und den Parteien, in dem Umfang, Ablauf und Zweck des Verfahrens geregelt ist.

Was macht der Mediator?

Mediatoren sind in ihrer neutralen Rolle vermittelnd tätig. Sie sind eben nicht den persönlichen und rechtlichen Anliegen einer Partei zugewandt, sondern allparteilich tätig. Durch entsprechende Fragetechniken ermöglicht der Mediator den Beteiligten den Kern des Konflikts eigenständig zu erkennen und zu bearbeiten. Das fördert den Verständigungsprozess für die unterschiedlichen Sichtweisen der Konfliktparteien und somit den Dialog zwischen ihnen.

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Eine Mediation ist sinnvoll bei Konflikten, in denen die Beteiligten in einer persönlichen Verbindung zueinander stehen. In diesem Fall sind die Auseinandersetzungen vor Gericht und die dortige Entscheidungsfindung oft nur unzureichend, denn es geht häufig auch um ganz persönliche Interessen, Werte, Bedürfnisse und Erwartungen des Einzelnen. Wenn diese übergangen werden und keine Verständigung zwischen den Parteien erfolgt, ist oftmals den Parteien das weiterhin notwendige und gewollte Miteinander erschwert, manchmal sogar unmöglich.

Durch Gesprächsbereitschaft bzw. die Gelegenheit, wieder ins Gespräch zu kommen, kann man Konflikte dauerhaft und zukunftsorientiert lösen und gemeinsam einer konstruktiven Lösung zuführen.

Im privaten Bereich u. a. bei Konflikten …

  • in der Familie (Trennungen/Scheidungen/Erbfälle)
  • im Freundeskreis
  • in der Nachbarschaft
  • im Arzt- und Patienten-Verhältnis
  • im Schulbereich

Im wirtschaftlichen Bereich u. a. bei Konflikten …

  • mit Vorgesetzten oder Kollegen im innerbetrieblichen Bereich
  • im Team der Arbeitnehmer
  • unter Geschäftsführern, Gesellschaftern, Praxisinhabern
  • mit Kunden
  • bei Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen
  • bei streitigen Projekten
  • hinsichtlich der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen

Telefonische Mediation/Shuttlemediation

Bei kleineren Konflikten ist es auch möglich, eine telefonische Mediation, eine sog. Shuttle-Mediation in Form von Einzeltelefonaten durchzuführen. Wenn beide Konfliktparteien mit der telefonischen Mediation einverstanden sind, erklärt der Mediator zunächst beiden Seiten den Ablauf des Verfahrens und die Regeln. Durch ausführliches Fragen ermittelt er dann die Interessenlage und kommuniziert sachlich und neutral. Oftmals genügen schon wenige Telefonate mit jeder Partei, bis eine Einigung erzielt werden kann.

Konfliktberatung

Ein Konflikt kann von einer Partei manchmal auch aus eigener Kraft entschärft oder sogar gelöst werden. Hier hilft eine einseitige Konfliktberatung weiter. In einem strukturieren Gespräch wird gemeinsam herausgefunden, warum die Kommunikation nicht funktioniert und was die Partei selbst dazu beitragen kann, um den Konflikt einer Lösung zuzuführen. Für schriftlichen Kontakt mit dem Streitpartner kann in diesem Rahmen Formulierungshilfe gegeben werden.

Kosten von Mediationen, Shuttlemediationen & Konfliktberatungen

Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten oder zumindest einen Teil der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Dies ist vorab mit der Rechtsschutzversicherung zu klären. Der Mediator wird nach Stundenaufwand gemäß gesonderter Vergütungsvereinbarung vergütet. In der Regel werden die Kosten des Mediationsverfahrens von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Eine hiervon abweichende Kostenaufteilung wäre anderenfalls bei der ersten Zusammenkunft das erste zu klärende Thema.

Sie suchen einen Vermittler für Ihren Streitfall? Unsere Mediatoren stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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