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Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz? Zwei Personen prüfen ein Dokument, ob Anspruch auf Schadensersatz besteht

Anspruch auf Schadensersatz - Was Sie wissen müssen

Schadensersatz (manchmal auch Schadenersatz geschrieben) ist heutzutage ein Thema in den verschiedensten Alltagssituationen: Passiert etwa ein Verkehrsunfall und eine Person oder ein Fahrzeug wird beschädigt, fällt oftmals bereits der Ausdruck Schadensersatz. Schadensersatz bezeichnet die finanzielle Kompensation für erlittenen Schaden, auch bekannt als Entschädigung oder Wiedergutmachung. Die Person, die den Schaden verursacht hat, ist verpflichtet, den Geschädigten für den entstandenen Schaden zu entschädigen. Doch wann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können und was Sie beachten müssen.

FAQ - Anspruch auf Schadensersatz

Die gesetzlichen Regeln für Schadensersatzansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 280 ff. und §§ 823 ff. festgelegt. Diese Paragraphen besagen, dass jeder, der einen Schaden erlitten hat, das Recht auf Schadensersatz hat.

In der Praxis wird oft eine finanzielle Kompensation geleistet, da es meist nicht möglich oder ineffizient ist, dass der Verursacher den Schaden selbst repariert, insbesondere wenn diese Reparatur anhand des mangelnden Kenntnisstandes oder fehlender Qualifikationen von minderer Qualität wäre. In einigen Fällen, wie bei Personenschäden, ist eine direkte Wiedergutmachung in Form von Sachleistungen nicht möglich. Dennoch unterscheidet sich die finanzielle Entschädigung je nach Art des Schadens. Spezielle Begriffe wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung und Pflegekosten werden in bestimmten Fällen oder für bestimmte Arten von Schäden verwendet. 

Sie haben zwei Optionen, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen: außergerichtlich oder vor Gericht. Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt einschalten, um den Schadensersatz einzufordern, ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der anderen Partei zu erzielen. 

Grundsätzlich gilt: Die Person, die eine Beschädigung verursacht, ist dafür verantwortlich und muss dafür aufkommen, auch bei unbeabsichtigten Handlungen. Ausnahmen können hier gelten, wenn Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die unbeabsichtigte Schäden abdeckt. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung den Schadensersatz, den Sie einem Dritten verursacht haben. 

Was ist Schadensersatz?

Schadensersatz bezieht sich auf den Ausgleich für etwas, das auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Schadensersatzpflichtige zu verantworten hat. Ein Schaden wird rechtlich als Verschlechterung eines Rechtsgutes betrachtet, die durch ein bestimmtes Ereignis verursacht wird. Schadensersatz fällt in den Bereich des Zivilrechts. Wenn Sie mehr über Zivil- und Vertragsrecht erfahren wollen, besuchen Sie uns online.

Welche Arten von Schäden gibt es?

Eine finanzielle Entschädigung ist in der Praxis oft üblich. Zudem ist eine natürliche Wiederherstellung manchmal nicht durchführbar, besonders bei Personenschäden. Dennoch sollte beachtet werden, dass eine monetäre Entschädigung nicht immer gleichwertig ist. Die gängigsten Schadensarten gibt es hier im Überblick:

  • Personenschaden: Gesundheitsbeeinträchtigung oder körperliche Unversehrtheit einer Person
  • Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum
  • Echter Vermögensschaden: Finanzielle Schädigung ohne gleichzeitige Schädigung einer Person oder Sache
  • Unechter Vermögensschaden (= Vermögensfolgeschaden): Finanzielle Schädigung als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall nach Körperverletzung)
  • Immaterieller / ideeller Schaden (= Nichtvermögensschaden): Schäden an "nicht geldwerten" Gütern wie Freiheit und Ehre

Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?

Sie können ihren Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn gemäß den gesetzlichen Regelungen in den §§ 823 ff. BGB und §§ 280 ff. BGB jemand geschädigt wurde. Diese Vorschriften besagen im Wesentlichen: Jeder, der geschädigt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch beruht in der Regel auf einer unerlaubten Handlung oder einer vertraglichen Pflichtverletzung:

  • Bei einer vertraglichen Pflichtverletzung entsteht ein Schadensersatzanspruch, wenn eine Person eine Pflicht aus einem Vertrag nicht erfüllt und anders handelt als vereinbart. Typische Beispiele sind eine unzureichende Leistung, Verzögerung bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder das Unterlassen vereinbarter Leistungen.
  • Im Falle einer unerlaubten Handlung, auch als Delikt bezeichnet, entsteht ein Schadensersatzanspruch, wenn eine Person rechtswidrig und schuldhaft ein absolutes Recht einer anderen Person verletzt und dadurch eine Benachteiligung verursacht. Beispiele hierfür sind die Beschädigung von Eigentum, Betrug oder Körperverletzung.

Möglichkeiten des Schadensausgleichs

Gemäß dem Gesetz stehen zwei Möglichkeiten der Schadensersatzleistung zur Verfügung: Naturalrestitution und Geldersatz.

Naturalrestitution bedeutet, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird, der ohne das Schadensereignis, wie beispielsweise Sachbeschädigung oder verzögerte Lieferung, bestehen würde (§ 249 Absatz 1 BGB). Dies kann beispielsweise die Reparatur einer beschädigten Sache oder die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes im Falle einer zerstörten oder verlorenen Sache umfassen. Das Ergebnis ist, dass der Geschädigte die (reparierte oder gleichwertige) Sache erhält und somit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.

Bei Anspruch auf Schadensersatz ist Geldersatz eine alternative Möglichkeit der Schadenskompensation, jedoch gilt sie als nachrangig. Ein Anspruch auf Geldersatz besteht beispielsweise dann, wenn Naturalrestitution nicht möglich ist oder nicht ausreicht (oder nicht zumutbar ist) für die Entschädigung. Im Falle von Personenverletzungen oder Sachbeschädigungen hat der Geschädigte das Recht, selbst zu wählen. Er kann anstelle von Naturalrestitution den entsprechenden Geldbetrag als Entschädigung verlangen.

Welche Schadensersatzmöglichkeiten gibt es?

Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten des Schadensersatzes:

  • Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie aufgrund eines Nutzungsausfalls einen Schaden erleiden. Ein Nutzungsausfall tritt auf, wenn ein Gegenstand vorübergehend nicht zur Verfügung steht, was zu einem finanziellen Verlust führt, der vom Verursacher ausgeglichen werden muss.

Ein Beispiel: Sie sind Unternehmer und benötigen Ihr Lieferfahrzeug für Ihre täglichen Geschäftstouren. Durch einen Unfall, den eine andere Person verursacht hat, ist Ihr Fahrzeug stark beschädigt und muss für zwei Wochen in die Werkstatt. Sie haben nun einen Anspruch auf Schadensersatz. Da Sie während dieser Zeit kein Fahrzeug zur Verfügung haben, können Sie Ihre Lieferungen nicht wie gewohnt durchführen und erleiden einen finanziellen Verlust. Die Nutzungsausfallentschädigung würde Ihnen in diesem Fall die Kosten für die entgangenen Geschäftsmöglichkeiten und die Miete eines Ersatzfahrzeugs während der Reparaturzeit erstatten.

  • Schmerzensgeld wird als finanzielle Entschädigung bei immateriellen Schäden gezahlt, wie beispielsweise Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. In solchen Fällen, in denen kein direkter Vermögensschaden entsteht, spricht man nicht von Schadensersatz, sondern von Schmerzensgeld.

Ein Beispiel: Sie sind Fußgänger und wurden von einem Fahrradfahrer auf einem Gehweg angefahren, was zu Verletzungen und Schmerzen geführt hat. Neben den medizinischen Kosten und dem Verdienstausfall aufgrund Ihrer Verletzungen haben Sie auch unter den erlittenen Schmerzen und dem psychischen Leiden gelitten. In einem solchen Fall könnten Sie Schmerzensgeld von dem Fahrradfahrer oder dessen Haftpflichtversicherung verlangen, um die immateriellen Folgen des Unfalls zu kompensieren.

  • Pflegekosten und Pflegemehraufwand sind Formen des Schadensersatzes, die Ihnen zustehen können, wenn ein Familienmitglied aufgrund eines medizinischen Fehlers oder eines Unfalls pflegebedürftig wird.

Ein Beispiel: Angenommen, Person A verursacht einen Unfall, bei dem Person B schwer verletzt wird und daraufhin pflegebedürftig wird. Aufgrund der Schwere der Verletzungen benötigt Person B nun täglich eine professionelle Pflegekraft, um bei alltäglichen Aktivitäten zu helfen und medizinische Versorgung sicherzustellen. Die entstehenden Kosten für die Pflegekraft, medizinische Versorgung und zusätzliche Hilfsmittel wie Rollstühle oder spezielle Betten stellen die Pflegekosten dar. Darüber hinaus kann Person B aufgrund der Verletzungen einen erhöhten Pflegeaufwand haben, der über das übliche Maß hinausgeht. Dies könnte beispielsweise zusätzliche Zeit und Ressourcen erfordern, um Person B bei der Bewältigung ihrer täglichen Bedürfnisse zu unterstützen. Die finanzielle Abdeckung dieser zusätzlichen Anforderungen stellt den Pflegemehraufwand dar.

Wie können Sie Ihren Schadensersatz geltend machen?

Es bestehen zwei Möglichkeiten, wie Sie ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können: Sie können sich entweder außergerichtlich mit dem Verursacher oder der Verursacherin des Schadens einigen, oder Sie können eine Schadensersatzklage vor Gericht einreichen.

Zwei Personen einigen sich auf die Entschädigung eines Schadensersatzes. Sie geben sich die Hand.

Eine außergerichtliche Einigung

Senden Sie einen Brief an die Verursacherin oder den Verursacher der Beschädigung oder alternativ an deren Versicherungsgesellschaft. Im Brief sollten Sie detailliert den entstandenen Schaden beschreiben und wie dieser ausgeglichen werden kann. Sie können beispielsweise eine finanzielle Entschädigung fordern. Fügen Sie dem Brief zusätzliche Dokumente bei:

  • Nachweise, dass ein Schaden entstanden ist, wie Fotos oder Gutachten.
  • Informationen zur Person, die den Schaden verursacht hat, einschließlich Name, Adresse und Telefonnummer.
  • Berichte von Ärztinnen und Ärzten, der Polizei oder der Versicherung.

Legen Sie außerdem fest, bis wann der Schadensersatz geleistet werden soll. Geben Sie beispielsweise ein Datum an, bis zu dem die Geldzahlung auf Ihrem Konto eingehen soll.

Sollten Sie sich außergerichtlich einigen, müssen Sie in diesem Fall eine sogenannte „vorbehaltlose Abfindungserklärung“ unterzeichnen. Dies bedeutet, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren Ansprüche auf Schadensersatz für dieselbe Angelegenheit geltend machen können. Es ist ratsam, sich vor Unterzeichnung dieser Erklärung zunächst beraten zu lassen.

Nehmen Sie Kontakt zu unseren Anwälten auf und lassen Sie sich beraten.

Schadensersatz mit Gerichtsverfahren – Zivilklage

Ist eine außergerichtliche Einigung mit dem Schadensverursacher nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht Schadensersatz zu fordern, was als Zivilklage bekannt ist.

Hierfür müssen Sie eine Schadensersatzklage einreichen. Bei einem Schadensersatzanspruch bis zu 5.000 Euro erfolgt dies beim Amtsgericht, während bei Beträgen über 5.000 Euro das Landgericht zuständig ist. Für Klagen vor dem Landgericht ist die Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin obligatorisch, jedoch ist auch vor dem Amtsgericht eine rechtliche Vertretung sinnvoll. In einer Schadensersatzklage liegt die Beweislast bei Ihnen, was bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen Schaden erlitten haben. Daher sind die folgenden Dokumente wichtig:

  • Eine genaue Beschreibung des entstandenen Schadens
  • Beifügen von Fotos oder anderen Nachweisen
  • Benennung möglicher Zeugen
  • Falls vorhanden: Einreichen von Berichten von Ärztinnen und Ärzten, der Polizei oder Versicherungen.

Vor Beginn des eigentlichen Gerichtsverfahrens müssen Sie einen Vorschuss für die Gerichtskosten leisten. Die Höhe dieses Vorschusses richtet sich nach der Höhe des geforderten Schadensersatzes.

Benötigen Sie rechtlichen Beistand? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne.

Wann zahlt die Versicherung einen Schadensersatz?

Im Allgemeinen gilt die Regel: Wer einen Schaden verursacht, ist auch dafür verantwortlich, ihn zu begleichen. Dennoch haben die meisten Menschen Versicherungen, die in bestimmten Situationen einspringen.

Viele Personen verfügen beispielsweise über eine Privathaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die jemand versehentlich verursacht hat. Zum Beispiel, wenn jemand unbeabsichtigt etwas beschädigt, oder eine Person verletzt hat.

Wenn durch Ihr Fahrzeug Schäden an einer anderen Person oder an einer Sache entstehen, deckt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Dies gilt sowohl für kleine Beschädigungen als auch für Totalschäden sowie Unfälle mit oder ohne Verletzungen.

In bestimmten Situationen müssen Personen den Schadensersatz aus eigener Tasche bezahlen. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Vorfall nicht versichert war. Zudem gibt es Schäden, für die die Verursacherin oder der Verursacher immer selbst aufkommen muss. Beispielsweise, wenn jemand vorsätzlich etwas beschädigt oder absichtlich einer anderen Person Schaden zugefügt hat.

Eine Person muss den Schadensersatz selbst zahlen, hat jedoch kein Geld im Portemonnaie.

Was passiert, wenn jemand den Schadensersatz nicht selbst zahlen kann?

Wenn Sie als Geschädigter rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Schadensersatz einzufordern, kann dies zu einer Zwangsvollstreckung führen. In diesem Fall wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der eine Offenlegung des gesamten Vermögens, einschließlich aller Wertgegenstände, verlangt. Diese Vermögenswerte können dann zur Begleichung des Schadensersatzes gepfändet werden.

Sollte kein pfändbares Vermögen vorhanden sein, bleibt der Geschädigte trotz seines Anspruchs ohne Entschädigung zurück. Ausnahme bildet hier eine Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung, die anstelle des Schädigers einspringt und die Schadensersatzforderung begleicht.

Kann Schadensersatz verjähren?

Ein Anspruch auf Schadensersatz unterliegt einer Verjährungsfrist, was bedeutet, dass Sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit keinen Schadensersatz mehr beanspruchen können. Die Dauer der Verjährung hängt vom jeweiligen Fall ab.

Einige Fälle verjähren bereits nach sechs Monaten. Ein Beispiel hierfür wäre Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden an einer Mietwohnung. Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung kündigen, muss der Vermieter innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe der Wohnung Schadensersatzforderungen geltend machen, beispielsweise aufgrund von Beschädigungen in der Wohnung.

Andere Fälle verjähren nach drei Jahren, wie etwa Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachbeschädigung, beispielsweise an einem beschädigten Auto.

Es gibt auch eine Verjährung nach zehn Jahren: Wenn der Geschädigte den Schaden kennt, aber nicht den Verursacher (z.B. bei Fahrerflucht), verlängert sich die Verjährungsfrist. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt dann erst nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses.

Einige Fälle verjähren erst nach 30 Jahren, wie immaterielle Schäden wie Körperverletzung oder seelische Verletzungen. In diesen Fällen haben Sie in der Regel 30 Jahre Zeit, um Schadensersatz zu fordern.

Wollen Sie mehr zum Thema Anspruch auf Schadensersatz wissen oder wollen Sie sich von unseren Anwälten beraten lassen? Dann melden Sie sich bei dem für Sie passenden Standort  und wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.

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