Sozietät Bietmann
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Applaus von umstehenden Personen für die Auszeichnung des Focus 2023 für die Sozietät Bietmann

Kanzlei Bietmann bekommt erneut Auszeichnung – eine Tradition hat begonnen

Eine Redensart aus der Kölner Region besagt, dass mit dem dritten Erfolg in Serie die Tradition beginnt. Nach dieser kölschen Lesart hat jetzt auch die bundesweit tätige Anwaltssozietät Bietmann mit ihrem Stammsitz in Köln Traditionsstatus erreicht. Denn zum dritten Mal hintereinander ist das Team der Rechtsanwälte und Steuerberater vom Magazin Focus als eine der „TOP-Wirtschaftskanzleien“ in Deutschland aufgeführt worden.

Dr. Andreas Bietmann, zusammen mit Prof. Dr. Rolf Bietmann, geschäftsführender Partner der Sozietät, wurde zudem im „Focus“ als Teamleiter des Praxisteams Arbeitsrecht als „TOP-Rechtsanwalt 2023 im Arbeitsrecht“ gelistet.

Die Bewertung durch Dr. Andreas Bietmann

Das Besondere an diesem Focus-Ranking: Kolleginnen und Kollegen sind es, die für das Nachrichtenmagazin ihr Votum abgegeben haben. So wurden die Top-Kanzleien und Anwälte in einer Online-Befragung unter Anwälten in Wirtschaftskanzleien und bei Inhouse-Juristen ermittelt. Die Sozietäten und Anwälte mit den meisten Nennungen wurden nun mit dem Markenzeichen „Top“ besonders herausgehoben.

Bild der Auszeichnung, die der Sozietät Bietmann 2023 zum 3. Mal in Folge als „TOP-Wirtschaftskanzlei“ verliehen wurde

Dr. Andreas Bietmann bewertet diesen erneuten Spitzenplatz wie folgt:

„Diese dritte Auszeichnung dokumentiert, dass wir mittlerweile im Kreis der regelmäßig ausgezeichneten größeren mittelständischen Kanzleien in Deutschland einen hervorragenden Ruf genießen und zugleich in der Öffentlichkeit als eine führende deutsche Wirtschafts- und Arbeitsrechtskanzlei anerkannt werden.“

Dies dürfte mit der qualifizierten Begleitung von Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften der Wirtschaft und des Mittelstandes im Bereich des Arbeitsrechts, GmbH-Rechts und des Rechts der Aktiengesellschaften korrelieren.

Der weitere Verlauf nach der Auszeichnung

Natürlich freut sich Dr. Andreas Bietmann auch persönlich sehr darüber, dass er wieder unter den Top-Arbeitsrechtlern gelistet wird. Aber diese Auszeichnung enthält neben einem Grund zur berechtigten Freude auch eine weitere Botschaft. Seinen Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei schrieb Bietmann deshalb in einer internen Mail:

„Dies sollte uns weiter als Ansporn dazu dienen, unsere Mandate auch künftig qualitativ hervorragend zu bearbeiten.“

Dieser Leitgedanke der Sozietät ist zweifelsohne Grundlage für diverse weitere Auszeichnungen, die der bundesweit tätigen Partnerschaft Bietmann aktuell und in den zurückliegenden Jahren verliehen wurden.

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