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Rechte von Menschen mit Behinderungen

Fallstudie zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD). Rechtsanwalt Boris Maskow an der Academy of European Law.

Das deutsche Arbeitsrecht ist trotz verschiedener Anläufe bis heute nicht in einem einheitlichen Gesetz kodifiziert worden. Es beruht vielmehr auf einer Vielzahl einzelner Normen aus dem BGB, HGB und den Sozialgesetzbüchern, aus der Gewerbeordnung, dem Betriebsverfassungs-, dem Betriebsrenten- und dem GmbH-Gesetz, um nur einige wenige zu nennen. Diese Gesetze stehen in einem komplexen, nicht immer widerspruchsfreien Zusammenhang miteinander.

Durch den immer stärkeren Einfluss europäischer Rechtsetzung kommen laufend neue starke Impulse hinzu. Eine besonders vielschichtige Materie ist das Schwerbehindertenarbeitsrecht. Hier greifen Vorschriften der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention/UNCRPD), die Europäische Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG und nationale Regelungen ineinander. Arbeitgeber müssen sich im Rahmen der Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverträgen damit auseinandersetzen und sind hierbei auf die Unterstützung durch besonders qualifizierte Rechtsanwälte angewiesen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Boris Maskow hat an der Academy of European Law in Trier eine Fallstudie zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) vorgestellt, um besonders wichtige Aspekte dieser hochkomplexen Thematik zu skizzieren.

Hier geht es zum Video.

Das Video ist Teil der Seminarreihe "EU Disability law and the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities" des European Commission's EaSI Programs in Trier vom 26. und 27. September 2016. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der ERA - Academy of European Law.

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