Sozietät Bietmann
Hier entstehenLösungen

Thomas Cook − wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Seit dem 25.09.2019 ist offiziell bekannt, dass der britische Reiseveranstalter Thomas Cook pleite ist. Hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

  • Alle Reisen in 2019 und bis Ende 2020 wurden gestrichen.
  • Von der Pleite betroffen sind ca. 600.000 Touristen.
  • Die Insolvenzversicherung Zurich Insurance plc will lediglich mit einer Versicherungssumme in Höhe von maximal 110 Millionen Euro für Schäden einstehen;
  • Pauschalurlauber mit Sicherungsschein müssen dazu über die KAERA AG ihr Geld zurückfordern.
  • Die Bundesregierung hat angekündigt, Pauschal-Touristen finanziell zu entschädigen.

 

Welche Unternehmen sind von der Insolvenz betroffen?

Bisher sind auch mehrere deutsche Tochterunternehmen von der Pleite des Mutterkonzerns betroffen.

  • Thomas Cook GmbH
  • Thomas Cook Signature
  • Öger Tours
  • Neckermann Reisen
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

Sie benötigen rechtlichen Rat? Wir beraten Sie gerne im Fall der Thomas Cook Insolvenz! Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich unter 0221 925700-0 oder per Mail an koeln@bietmann.eu

Geld zurück durch Insolvenzverfahren − wie geht es für die Kunden weiter?

Bereits heute ist bekannt, dass die Versicherung Zurich Insurance plc trotz ausgegebener Sicherungsscheine nicht für den kompletten Schaden aufkommen möchte. Sie behauptete, die von ihr gewährte Absicherung in Höhe von 110 Millionen Euro reiche nicht aus. Deshalb können nur Pauschal-Touristen von ihr Geld zurückerhalten, und zwar 17,5 % des gezahlten Betrags, wenn sie dies über den Dienstleister KAERA AG beantragen.

Wie in der Gläubigerversammlung der Thomas Cook Touristik GmbH, die am 27.01.2020 stattgefunden hat, mitgeteilt, geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass keine oder allenfalls eine geringe einstellige Insolvenzquote auf die angemeldeten Forderungen der Gläubiger entfallen wird. Dies betrifft unter anderem:

  • bis zu 163.000 geschädigte Neckermann- und/oder Thomas Cook Touristik GmbH-Kunden mit Forderungen bis zu einer Höhe von circa 165 Millionen Euro und
  • bis zu 102.000 geschädigte Bucher Reisen- und Öger Tours GmbH-Kunden mit Forderungen bis zu einer Höhe von circa 110 Millionen Euro

Das heißt im Klartext, dass die geschädigten Kunden nur einen unwesentlichen Teil ihres Geldes zurückbekommen werden.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Andreas Bietmann und Herr Ralph Hutschenreuther

Auch Sie sind betroffen von der Thomas Cook Insolvenz? Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch unter 0221 925700-0 oder per Mail an koeln@bietmann.eu

Im Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter im Prozess unterstützt und überwacht, ist derzeit kein Vertreter der geschädigten Kunden enthalten. Das bedeutet, es steht keiner direkt für die Thomas Cook-Touristen und ihre Interessen im Insolvenzverfahren ein. Dagegen ist vom Insolvenzverwalter ausdrücklich eine Vertretung der Zurich Versicherung im Gläubigerausschuss vorgeschlagen und durchgesetzt worden.

Das ist nicht nachvollziehbar und bekommt in Anbetracht der vom Insolvenzverwalter angedachten Vergütung in sechsstelliger Höhe für den Gläubigerausschuss mehr als nur „ein G`schmäckle“. Die Sozietät Bietmann möchte die Geschädigten hier über ihre Möglichkeiten informieren und unterstützen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns zu Ihrem Insolvenzfall Thomas Cook beraten!

Wichtige Information:

  • Pauschalreisende haben Anspruch auf Rückerstattung durch Sicherungsschein.
  • Schadenmeldung erfolgt über die KAERA AG und Anmeldung im Insolvenzverfahren.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung greift im Insolvenzverfahren leider nicht.
  • Kosten für einzeln gebuchte Hotels und Flüge werden von der Zurich Versicherung ebenfalls nicht abgedeckt.
  • Flüge der Tochtergesellschaft Condor finden weiterhin statt.

 

Entschädigung der Thomas Cook-Pleite

Ein Insolvenzverfahren dieses Ausmaßes kann unter Umständen mehrere Jahre dauern. Das ist eine lange Zeit, die an den Nerven und Kräften der Geschädigten zerrt und eine Menge rechtliches Fachwissen und Geduld abverlangt. Die Betroffenen sollten wissen: Sie müssen das nicht alleine durchstehen! Damit Sie vom Reisekonzern Thomas Cook Ihr Geld zurück bekommen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Die Sozietät Bietmann hat es sich zum Ziel gemacht, dafür zu sorgen, dass die leidtragenden Thomas Cook-Kunden mit einer angemessenen Entschädigung aus diesem Insolvenzverfahren hervorgehen. Sollten Sie also ebenfalls von der Thomas Cook-Insolvenz betroffen sein, kontaktieren Sie uns und wir gehen es gemeinsam an.

Unsere Rechtsanwälte haben sich eingängig mit diesem Verfahren beschäftigt und möchten Ihnen den Rechtsbeistand anbieten, den Sie verdienen. Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne zu Ihrem Fall!

Sie benötigen rechtlichen Rat? Wir beraten Sie gerne im Fall der Thomas Cook Insolvenz! Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich unter
0221 925700-0 oder per Mail an koeln@bietmann.eu

Fragen und Antworten

Ist es bereits zu spät, meine Ansprüche noch anzumelden?

Nein, Sie können sowohl gegenüber der KAERA AG als auch gegenüber dem Insolvenzverwalter nach wie vor Ihre Ansprüche anmelden.

Was muss ich dafür tun?

Um von Thomas Cook Ihr Geld zurückzuerhalten, können Sie entweder selbst die Anmeldungen vornehmen oder auch einen Anwalt damit beauftragen, sämtliche Ihnen zustehende Forderungen bei den dafür zuständigen Stellen anzumelden. Hierfür stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Warum benötige ich rechtliche Hilfe, wenn doch die Bundesregierung schon angekündigt hat Pauschaltouristen voll zu entschädigen?

Weil diese Zusage bisher noch völlig vage ist. Bisher kann die Bundesregierung nicht sagen, woher sie das notwendige Geld nehmen will und wie das Entschädigungsverfahren ablaufen soll. Beides ist bisher völlig ungeklärt. Allerdings hat die Bundesregierung bereits jetzt deutlich gemacht, dass sie nur dann einspringen will, wenn die Geschädigten vorher nicht bereits von anderer Stelle ihr Geld bekommen haben. Folglich sind die (korrekten) Anmeldungen bei der KAERA AG und im Insolvenzverfahren Ihres Reiseveranstalters unbedingt notwendige Vorherhandlungen, die Sie getätigt haben müssen. Letztlich kann Ihnen heute niemand sagen, ob nicht noch weitere Voraussetzungen und Vorbedingungen zur Inanspruchnahme der zugesagten Entschädigung zu erfüllen sein werden, und ob dies rechtens ist.

Was kostet mich der Rechtsbeistand?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Forderungsanmeldung und die rechtliche Begleitung im Verfahren. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, ergeben sich die Kosten anhand Ihres Reisepreises und der gesetzlichen Vergütungsordnung für Rechtsanwälte. Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Fall!

 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Andreas Bietmann und Herr Ralph Hutschenreuther

 

Stammsitz: 8

Zweigniederlassungen: 190,574

-->

Sie möchten Ihr Geld zurück? Wir beraten Sie zur Thomas Cook Insolvenz! Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich unter 0221 925700-0 oder per Mail an koeln@bietmann.eu

Jetzt Termin vereinbaren - Wir rufen Sie zurück

* Pflichtfeld