Sozietät Bietmann
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Typische Abmahngefahren und Fallen im Geschäftsverkehr

Vermieter von Ferienhäusern/Ferienwohnungen stehen genauso wie Hoteliers und Gastronomen im Visier der verschiedenen Wettbewerbshüter und der von ihnen beauftragten Abmahnkanzleien.

Endpreis gemäß Preisangabenverordnung

Dem DEHOGA werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Vermieter von Ferienhäusern/Ferienwohnungen abgemahnt werden, weil sie nicht den nach der Preisangabenverordnung korrekten Endpreis für die von ihnen beworbenen Objekte angegeben haben. So dürfen z.B. Kosten für die Endreinigung nicht gesondert neben dem Mietpreis für die Ferienwohnung angegeben werden. Preise für Ferienhäuser/Ferienwohnungen sind als Endpreise einschließlich aller weiteren Kosten, also auch für die Endreinigung, anzugeben.

Verbrauchsabhängige Abrechnung?

Etwas anderes gilt nur, wenn Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung usw. nach Verbrauch abgerechnet werden sollen. Dann ist wiederum ein Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten vorzulegen.

Von einem anderen internettypischen Phänomen sind nach wie vor alle Gastronomen und Hoteliers betroffen:

Dauerthema Filesharing-Abmahnung

Über die Gefahr urheberrechtlicher Abmahnungen wegen unerlaubter Filesharingtätigkeit aus dem vom Gastwirt bereitgestellten Internetzugang (meist W-LAN) heraus wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Risiko, hier in die Haftung genommen zu werden, hat in den letzten Jahren und Monaten eher ab- als zugenommen. Die von der Kanzlei Bietmann für betroffene Hoteliers und Gastronomen geführten Verfahren wegen angeblich unerlaubten Filesharings sind mit einer erfreulichen Erfolgs- und Befriedungsquote zum Abschluss gekommen.

Urheberrechtliche Abmahnungen

Die Gefahr ist aber nicht vollends gebannt. Noch immer bearbeiten wir zahlreiche Fälle, in denen Betriebe Abmahnungen erhalten haben, weil sie auf ihrer Webseite mit Bildern werben, an denen sie keine Nutzungsrechte haben. Die in diesen Fällen versandten Abmahnungen haben nichts mit den gerade genannten Filesharing-Fällen gemein und sind sehr ernstzunehmen. Denn die scheinbar mühelose Verfügbarkeit von Bildmaterial aus dem Internet verführt Ersteller von Online-Präsenzen oftmals dazu, ohne Rücksicht auf bestehende Urheber- und Nutzungsrechte per „copy & paste“ Aufnahmen „kostenlos“ zu besorgen. Das rächt sich, wenn Photographen verstärkt dazu übergehen, Spezialfirmen mit der Suche nach Rechtsverletzungen zu beauftragen. Bevor Sie sich zur Bildnutzung in Flyern, Anzeigen oder im Internet entscheiden, verschaffen Sie sich daher unbedingt Rechtssicherheit!

Sogenannte „Branchenbucheintragungsfälle“ und gegenleistungsschwache Dauerschuldverhältnisse

Eine völlig andere Art von Gefahr liegt in den Konstellationen, in denen mit scheinbar amtlichen Briefköpfen und behördlich aussehenden Anschreiben (meist sogar auf grauem Recyclingpapier, das vielfach von öffentlichen Stellen benutzt wird) Daten von Hoteliers und Gastronomen abgeglichen werden. Schreiben dieser Art enthalten meistens eine Menge Text, aus der sich bei flüchtiger Lektüre nicht ergibt, dass in Wirklichkeit gar keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung behandelt wird. Tatsächlich wird meist nur ein Angebot zum Abschluss einer kostenpflichtigen Eintragung in ein privat geführtes Register unterbreitet. Ein Vertrag und somit die kostenpflichtige Bindung kommt dann möglicherweise mit einer vorschnell geleisteten Unterschrift und Rücksendung zustande. Die Gegenleistung besteht regelmäßig nur in einer Eintragung in einem Verzeichnis, dessen Nutzwert für das betroffene Unternehmen fraglich ist. Von diesen Fällen gibt es mehrere Varianten und Abwandlungen. Stets geht es dabei um den Abschluss eines Vertrags mit längerer Bindungswirkung und einer Zahlungsverpflichtung für den Unternehmer, ohne dass dieser eine besonders werthaltige Gegenleistung bekommt.  

 

Dieser Beitrag kann nur einige wenige, in der Praxis aber umso bedeutsamere Gefahren beleuchten. Sollten Sie dazu oder zu weiteren Themen Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit an. Unsere Anwäte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht stehen Ihne gerne zur Seite.

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