Sozietät Bietmann
Hier entstehenLösungen

Verena Kerth wehrt sich mit Bietmann gegen Verbreitung heimlicher Videoaufnahmen

Das Landgericht Köln hat am 20. Oktober 2025 der GOLDBERG Publishing GmbH untersagt, heimlich in einer Privatwohnung gefertigte Videoaufnahmen von Verena Kerth weiter zu verbreiten.

 

Der Beschluss stuft die Veröffentlichung als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB ein, als nicht hinzunehmender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie als Verletzung informationeller Selbstbestimmung.

„Dieser Beschluss ist ein klares Signal: Die Privatsphäre in den eigenen vier Wänden ist unantastbar. Wir haben von Beginn an die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung beanstandet und freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigt hat."

Constantin Martinsdorf, Partner und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, verfahrensführender Anwalt

Die Kanzlei Bietmann forderte die Gegenseite zunächst zur Löschung auf. Nach ausbleibender Reaktion folgte die Abmahnung – und schließlich die einstweilige Verfügung zur Unterlassung der rechtswidrigen Verbreitung.

Die Sozietät Bietmann vertritt Mandanten in allen Fragen des Medienrechts, Urheberrechts und Persönlichkeitsschutzes.

Jetzt Termin vereinbaren - Wir rufen Sie zurück

* Pflichtfeld