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Carsten Fröhlich

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Carsten Fröhlich

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Carsten Fröhlich ist seit dem Jahr 2001 als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Duisburg zugelassen. Von Beginn an bildete das Arbeitsrecht den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt somit über langjährige Erfahrungen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Er berät und vertritt sowohl Arbeitgeber, leitende Angestellte als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte bundesweit.

Auch in den an das Arbeitsrecht angrenzenden Rechtsgebieten des Sozial- und Sozialversicherungsrechts sowie des Strafrechts bildete Rechtsanwalt Fröhlich sich kontinuierlich fort und absolvierte unter anderem erfolgreich die Prüfungen zum Fachanwalt für Sozialrecht und zum Fachanwalt für Strafrecht. 

Nicht nur privat interessiert sich Rechtsanwalt Fröhlich besonders für Automobilität. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Autokauf und Leasing, vertritt hier überregional Vertragshändler und -werkstätten, sowie Privatpersonen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht, sowohl in der erbrechtlichen Beratung als auch in der gerichtlichen Vertretung zur Durchsetzung sämtlicher Arten von Ansprüchen des Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten.

Tätigkeitsschwerpunkte von Carsten Fröhlich

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