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BLOG-SERIE: Wie verhalte ich mich bei Zahlungsansprüchen gegen meine finanzierende Bank?

Wie verhalte ich mich, wenn ich die Bearbeitungsgebühr von meiner Bank erstattet bekommen möchte? Welche Fristen muss ich dabei beachten und für welche Kredite gilt. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer BLOG-SERIE "Wie verhalte ich mich, wenn..."

Darlehensverträge: Anspruch auf die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren

Wenn ich als Verbraucher, also überwiegend nicht zu gewerblichen oder selbstständigen Zwecken, einen Kreditvertrag mit einer Bank zur Finanzierung etwa einer größeren Anschaffung abschließe, gehe ich eine über Monate oder Jahre andauernde Vertragsbeziehung ein. Im Prinzip, fallen alle privaten Ratenkredite, unabhängig von ihrer Laufzeit, darunter.

Im Rahmen der Abwicklung des Vertrages können dabei, neben den Ansprüchen der Bank gegen mich als Kreditnehmer, auch Zahlungsansprüche meinerseits gegen die Bank entstehen. Denn Banken und Kreditinstitute dürfen laut dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs keine Bearbeitungsgebühren beim Abschließen eines Kredites bzw. Darlehens verlangen.

Das aktuelle Urteil: BGH erklärt die Bearbeitungsgebühren beim Darlehen für unzulässig

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzurteilen (Aktenzeichen XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) zugunsten von Verbrauchern entschieden, dass eine Bank bei Kreditvergabe keine Bearbeitungsgebühren verlangen darf. Die Bearbeitung des Kredits ist eine interne Aufgabe der Bank, die nicht im Interesse des Verbrauchers erfolgt und diesem daher nicht in Rechnung gestellt werden darf. Setzt eine zwischen der Bank und dem Kreditnehmer getroffene Regelung eine solche Gebühr fest, so ist die Regelung unwirksam und bereits gezahlte Gebühren können zurück gefordert werden. Außerdem können die Nutzungen, die die Bank aus der Bearbeitungsgebühr gezogen hat, also die erwirtschafteten Zinsen, eingefordert werden.

Wie lange reichen die Erstattungsansprüche gegen meine Bank zurück?

Habe ich die Bearbeitungsgebühr vor dem Jahr 2011 gezahlt, könnte der Anspruch auf Rückzahlung bereits verjährt sein. Die regelmäßige Verjährung eines Anspruchs von drei Jahren beginnt mit Schluss eines Kalenderjahres. Ob es sich dabei um das Kalenderjahr der Zahlung oder das Jahr, in dem ich die Kenntnis von meinem Rückzahlungsanspruch erhalten habe, ist noch nicht abschließend geklärt. Entsprechende Fälle stehen beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung an, so dass mit einer Klärung in nächster Zeit gerechnet werden kann.

Eine ab Beginn des Jahres 2011 gezahlte Bearbeitungsgebühr kann jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verjährt sein.

Bearbeitungsgebühren beim Darlehen: Wie stelle ich fest, ob ich eine solche Gebühr gezahlt habe?

Die Gebühr muss in den Kreditunterlagen aufgelistet sein. Dabei ist sie nicht notwendigerweise als „Bearbeitungsgebühr“ bezeichnet, es sind auch andere Bezeichnungen, etwa „Verwaltungsgebühr“, „Bearbeitungsentgelt“ o.ä., denkbar.

Wie fordere ich die Gebühr von meiner Bank zurück?

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Banken nun von sich aus die zu Unrecht erhaltenen Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Ich muss diese daher bei meiner Bank zurückfordern. Es empfiehlt sich, die Bank unter Setzung einer Frist von drei Wochen schriftlich zur Rückzahlung aufzufordern.

Das Schreiben sollte jedenfalls enthalten:

  • Genaue Kennzeichnung meines Kredits (Kreditnummer, Datum des Vertragsschlusses etc.)
  • Höhe der gezahlten Bearbeitungsgebühr
  • Rückforderung der Bearbeitungsgebühr und der entstandenen Zinsen
  • Fristsetzung zur Rückzahlung (genaues Datum)
  • Kontodaten für das Konto auf das die Rückzahlung erfolgen soll
  • Eigenhändige Unterschrift aller Kreditnehmer

Ein Musterschreiben finde ich bei der Verbraucherzentrale NRW.

Kommt die Bank der Aufforderung innerhalb der Frist nicht nach, sollte ich mich für die gerichtliche Durchsetzung meiner Ansprüche an einen Anwalt wenden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung des Schreibens, ebenso bei der Prüfung der Gebühren und einer eventuellen Verjährung der Ansprüche auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren.

Wir empfehlen Ihnen eine anwaltliche Erstberatung wahrzunehmen bevor sie eigenständig tätig werden, da jeder Einzelfall unterschiedlich zu bewerten ist und nur so Fehler vermieden werden können. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu

Dr. Andreas Bietmann, Tel. 0221-925700-34

auf. Dieser klärt Sie auch unverbindlich über die Kosten einer Erstberatung auf.

Widerruf von Kreditverträgen: Ihr Widerrufsrecht bei Darlehen

Eine weitere rechtliche Baustelle bei Verbraucherkrediten ist häufig die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag. Grundsätzlich gilt, dass Kreditverträge von dem Verbraucher ohne Angabe von Gründen innerhalb einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss widerrufen werden können. Über dieses Recht muss der Verbraucher von der Bank belehrt werden. Ist die von der Bank erklärte Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft, so beginnt die Frist nicht zu laufen und ich kann den Vertrag auch noch längere Zeit nach Vertragsschluss widerrufen.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung  beim Kreditvertrag fehlerhaft?

Eine Widerrufsbelehrung kann aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein.

Als Grundsatz kann gelten, dass sich aus dem Text der Widerrufsbelehrung, der sich klar vom restlichen Vertragstext abheben muss, eine unmissverständliche und eindeutige Anleitung zum notwendigen Vorgehen beim Widerruf ergeben muss. Vor allem muss sich der Beginn der Widerrufsfrist eindeutig bestimmen lassen, ebenso wie der Empfänger der Erklärung des Widerrufs.

Welche Folgen hat eine unwirksame Widerrufsbelehrung für mich?

Sollte sich eine Widerrufsbelehrung als unwirksam herausstellen, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ich kann den Kreditvertrag jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf entsteht ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Auch hier sollte in dem Schreiben an die Bank jedenfalls enthalten sein:

  • Genaue Kennzeichnung meines Kredits (Kreditnummer, Datum des Vertragsschlusses etc.)
  • Eine ausdrückliche und bedingungslose Erklärung des Widerrufs (etwa: Hiermit widerrufe ich den am 02.01.2010 geschlossenen Kreditvertrag/Darlehensvertrag)
  • Eigenhändige Unterschrift aller Kreditnehmer

Im Zuge der Rückabwicklung bin ich verpflichtet den erhaltenen Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurück zu zahlen und für den Zeitraum zwischen Aus- und Rückzahlung den mit der Bank vereinbarten Sollzins zu entrichten.

Die Bank muss mir innerhalb der gleichen Frist alle bereits erhaltenen Raten sowie Zinszahlungen zurückerstatten. Am Ende der Rückabwicklung sollen beide Vertragspartner so stehen, als hätten Vertragsschluss und Auszahlung nicht stattgefunden.

Eine weitere Inanspruchnahme wegen zukünftig fehlender Zinseinnahmen von Seiten der Bank ist nicht möglich. Insbesondere schulde ich der Bank bei einem wirksamen Widerruf, im Gegensatz zu einer Beendigung des Vertrags durch eine vorzeitige Kündigung, keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Es gilt daher: Sollte ich meinen Kreditvertrag vorzeitig beenden wollen, lohnt sich die Überprüfung der Widerrufsbelehrung vor Ausspruch einer Kündigung. Aber auch wenn ich einen Kreditvertrag bereits gekündigt habe, kann die Möglichkeit des Widerrufs weiter bestehen und damit auch die Möglichkeit, eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern.

Gibt es Besonderheiten bei Widerruf eines Kredits, der den Kauf z.B. eines Autos finanzierte?

Wenn die Aufnahme des Kredits ausschließlich der Finanzierung einer großen Anschaffung diente, kann es sich um sogenannte verbundene Verträge handeln. Der Darlehensvertrag und der Kaufvertrag müssten eine wirtschaftliche Einheit bilden. Diese ist zum Beispiel gegeben, wenn der Kauf eines neuen Autos durch die Bank des Autoherstellers finanziert wird. Beim Widerruf eines verbundenen Vertrages kommt es zu einem Durchgriff auf den jeweils anderen Vertrag. Widerrufe ich den Kreditvertrag, so bin ich auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Es entsteht dann auch ein Rückabwicklungsverhältnis bezüglich der Kaufsache.

Die Einordnung einer Finanzierung als verbundener Vertrag im Sinne des Gesetzes kann in manchen Fällen für den juristischen Laien schwierig sein. Auch ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder nicht, bedarf einer genauen Prüfung. Durch langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts wissen wir, wo die Tücken einer Widerrufsbelehrung liegen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Möglichkeiten.

Die Thematik der Verbraucherkredite ist ständig im Fluss, sowohl durch neue Gesetzgebung als auch durch richtungweisende Urteile des Bundesgerichtshofs. Viele Probleme lassen sich nur bei genauer Betrachtung des Einzelfalls lösen. Wir beraten Sie gern zu den Themen der unwirksam erhobenen Bearbeitungsgebühren und Widerrufsbelehrungen und selbstverständlich auch bei allen weiteren Fragen zu Kreditverträgen.

Als Ansprechpartner steht Ihnen hierzu Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Bietmann unter der 0221-925700-34 jederzeit gerne zur Verfügung.

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