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Eine Frau packt nackt der Einreise aus der Ukraine Kartons aus

Einreise aus der Ukraine – aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen während des Krieges

Am 24.02.2022 wurde der Ukraine von russischer Seite der Krieg erklärt. Als Folge fliehen Millionen von Menschen aus ihrer ukrainischen Heimat und suchen Schutz in den benachbarten Ländern – so auch in Deutschland. Informieren Sie sich in diesem Artikel, welche aufenthaltsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gesetze während des Krieges gelten und unter welchen Umständen die Einreise aus der Ukraine möglich ist.

Welche Voraussetzungen müssen ukrainische Staatsangehörige für eine Einreise aus der Ukraine nach Deutschland erfüllen?

Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten.

In der Regel dürfen ukrainische Staatsangehörige laut Aufenthaltsgesetz ohne Visum nach Deutschland für 90 Tage (in einem Zeitraum von je 180 Tagen) einreisen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass sie einen biometrischen Reisepass als Reisedokument besitzen. Ohne biometrischen Reisepass muss grundsätzlich zur Einreise aus der Ukraine ein Visum beantragt werden.

Derzeit dürfen jedoch auch ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass visumfrei nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber zu diesem Zeitpunkt einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Dasselbe gilt für in der Ukraine anerkannte Geflüchtete im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und für Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.

Auch Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland aus der Ukraine einreisen und sich in Deutschland aufhalten.

Falls erforderlich, kann nach der Einreise bei der Ausländerbehörde in Deutschland ein Aufenthaltstitel mit einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 23.05.2022. Während des visumfreien Aufenthalts dürfen ukrainische Staatsangehörige in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausführen.

 

Können ukrainische Staatsbürger nach der Einreise aus der Ukraine in Deutschland Asyl beantragen?

Jedermann kann in Deutschland Asyl beantragen. Die Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine vor. Auf Grundlage der sogenannten Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen gelten.

Danach ist ein Aufenthalt von bis zu drei Jahren möglich und Vertriebene aus der Ukraine müssen nach ihrer Einreise aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Dies betrifft nach einem Beschluss des Rats der Europäischen Union folgende im Zuge des Konflikts vertriebenen Personengruppen:

  • ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland und Herkunftsregion zurückkehren können

Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Eine Grafik symbolisiert die Personengruppen, welche nach der Einreise aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen

Gelten aufgrund der Coronakrise Beschränkungen bei der Einreise aus der Ukraine?

Die Vorgaben der Corona-Einreise-Verordnung sind grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Verordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber keine Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Auch eine Selbstisolation ist nicht mehr erforderlich.

Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird die Bundespolizei bei Kriegsflüchtenden und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen bei der Einreise aus der Ukraine werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

 

FAQ: arbeitsrechtliche Fragen zum Ukraine-Krieg

Der Ukraine-Krieg wirft auch in Bezug auf arbeitsrechtliche Themen eine Vielzahl an Fragen auf. Diese betreffen an dieser Stelle nicht nur ukrainische Arbeitnehmer, sondern spiegeln auch die Solidarität und den Wunsch zur Mithilfe wider.

 

Müssen ukrainische, russische oder belarussische Staatsbürger von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie eingezogen werden?

Wird ein Arbeitnehmer zum Wehrdienst einberufen, sodass er seine Arbeitsverpflichtung nicht mehr erfüllen kann, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um einen Wehrdienst im Inland oder einen Wehrdienst im Ausland handelt. Zudem können Besonderheiten für Arbeitnehmer mit doppelter Staatsbürgerschaft gelten.

a) Wehrdienst im Inland

Wird ein Arbeitnehmer im Inland zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen, gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG). Nach § 16 Abs. 1 ArbPlSchG gilt dies auch für den Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Während des entsprechenden Zeitraums ruht das Arbeitsverhältnis (§ 1 Abs. 1 ArbPlSchG). Von der Zustellung des Einberufungsbescheids bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes sowie während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis daher grundsätzlich nicht kündigen (§ 2 Abs.1 ArbPlSchG).

b) Wehrdienst im Ausland

Müssen ausländische Arbeitnehmer in ihrem Heimatland Wehrdienst leisten, gilt gemäß Artikel 7 der VO (EU) 492/2011 ebenfalls der Kündigungsschutz des ArbPlSchG (BAG, Urteil v. 5.12.1969 – 5 AZR 215/68).

Zudem gelten nach § 16 Abs. 6 des ArbPlSchG dessen § 1 Abs. 1, 3 und 4 und die §§ 2 bis 8 ausnahmsweise auch für in Deutschland beschäftigte Ausländer, wenn diese in ihrem Heimatstaat zur Erfüllung ihrer dort bestehenden Wehrpflicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Dies gilt allerdings nur für Ausländer, die Staatsangehörige der Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1961 sind und die ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Die Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta 1961 sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, und Zypern.

Keine Anwendung des ArbPlSchG auf ukrainische Mitarbeiter

Das ArbPlSchG findet auf ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten und Staaten, die nicht Vertragspartei der Europäischen Sozialcharta von 1961 sind, keine Anwendung. Somit ist das ArbPlSchG auf ukrainische Arbeitnehmer nicht anwendbar. Dies ist bei der Arbeitsaufnahme in Deutschland nach der Einreise aus der Ukraine zu beachten.

Für diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 20.05.1988 (Az.: 2 AZR 682/87) sowie mit dem Urteil vom 22.12.1982 (Az.: 2 AZR 282/82) folgendes entschieden:

„Ein Arbeitnehmer, auf den wegen seiner fremdstaatlichen Staatsangehörigkeit das ArbPlSchG nicht anzuwenden ist, kann sich hinsichtlich seiner Arbeitspflicht nicht auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen, wenn er in seinem Heimatstaat eine Wehrpflicht von mehr als zwei Monaten abzuleisten hat. In diesem Falle kann eine ordentliche Kündigung aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund nach § 1 Abs 2 KSchG sozial gerechtfertigt sein, wenn der wehrdienstbedingte Ausfall zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt und nicht durch zumutbare personelle oder organisatorische Maßnahmen zu überbrücken ist. Zu den zumutbaren Überbrückungsmaßnahmen kann auch eine Stellenausschreibung für eine Aushilfskraft über den Bereich des Beschäftigungsbetriebes hinaus gehören, und zwar dann, wenn der Arbeitgeber im Unternehmensbereich einen Personalabbau betreibt oder plant.“

Fazit

Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer in seinem Heimatstaat eine Wehrpflicht von weniger als 2 Monaten abzuleisten hat, ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit nicht verpflichtet, eine Vergütung an den Arbeitnehmer zu zahlen. Im Gegenzug steht dem Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Arbeitspflicht ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist § 616 BGB aufgrund der erheblichen Dauer des Leistungshindernisses nicht anzuwenden. Dennoch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverständlich einvernehmlich hiervon abweichen und bezahlte Freistellung oder anderweitige Lösungen zur Abmilderung finanzieller Einbußen vereinbaren.

Ausländischer Wehrdienst länger als 2 Monate: personenbedingte Kündigung möglich

Sollte der ausländische Wehrdienst länger als zwei Monate andauern, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Arbeitsverhältnis personenbedingt zu kündigen, sofern er den Arbeitsausfall nicht durch zumutbare organisatorische Maßnahmen überbrücken kann.

 

Kann ich mich von meinem Arbeitgeber freistellen lassen, um zu helfen?

Die Solidarität mit der Ukraine ist derzeit sehr groß. Wer während der Arbeitszeit helfen will, kann das in unterschiedlichen Bereichen tun und sollte die verschiedenen Möglichkeiten (bezahlte Freistellung, unbezahlte Freistellung, Sonderurlaub, Urlaub, etc.) zunächst mit seinem Arbeitgeber besprechen. Einen Rechtsanspruch auf Freistellung oder Gewährung von Sonderurlaub, um Menschen nach der Einreise aus der Ukraine zu helfen, besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Zwei Männer schütteln sich die Hand – sie haben sich auf eine Freistellung während der Ukraine Krise geeinigt Bildunterschrift: Wenn Sie Betroffenen des Krieges während Ihrer Arbeitszeit helfen möchten, sollten Sie Ihre Möglichkeiten stets mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Bei einer unbezahlten Freistellung oder unbezahltem Urlaub erhalten Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung. Dies sollten Sie bedenken. Urlaubsansprüche werden während dieser Zeit jedoch weiterhin angesammelt.

Ausnahmsweise kann jedoch ein Rechtsanspruch auf Freistellung oder Urlaub bestehen, wenn Arbeitnehmer Angehörige in der Ukraine haben und hierdurch eine persönliche Notlage eintritt. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Kann aufgrund der Folgen des Ukraine-Krieges Kurzarbeitergeld gewährt werden?

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld kann bei vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen bestehen, wenn die Arbeitsausfälle auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vgl. § 96 Abs. 1 SGB III.

Dies ist etwa der Fall, wenn aufgrund des Krieges in der Ukraine Zulieferer ausfallen, Aufträge oder Absatzmärkte wegfallen oder aufgrund von Lieferengpässen die Produktion gestoppt wird.

In den vorgenannten Fällen kann Kurzarbeit vereinbart werden und Kurzarbeitergeld gewährt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit.

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