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Geschenke haben ihre Tücken!

Zu Weihnachten und zum Jahreswechsel werden unter Geschäftspartnern regelmäßig Aufmerksamkeiten in Form kleiner Geschenke ausgetauscht. Steuerlich ist dies nicht ungefährlich.

Grundsätzlich dürfen in der Regel nicht ohne betrieblichen Anlass schenken. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controler e.V. (BVBC) rät von daher: "Ist die Art der Geschäftsbeziehung nicht ohne Weiteres erkenbar, sollte der Anlass auf dem Ausgabenbeleg notiert werden. Andernfalls lehnen Finanzbehörden den Kostenabzug möglicherweise ab." Geschenkausgaben lassen sich bis zu einer Freigrenze von 35,- € netto pro Person und Jahr steuerlich geltend machen. Laut BVBC sollten alle Geschenke mit einem Gegenwert von mehr als 10,- € sorgfältig dokumentiert werden. Idealerweile sollten Unternehmen dazu eine Liste erstellen, aus der Anlass, Geschenkartikel, Kaufpreis und der jeweilige Empfänger hervorgehen. Die Belege sollten von den übrigen Betriebsausgaben getrennt und einzeln auf einem gesonderten Konto verbucht werden. Gerne beraten wir Sie zu weiteren Einzelheiten. Rufen Sie uns an!

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