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Was tun bei Kündigung und Änderungskündigung? – Kaufhof & Karstadt fusionieren

Tabula Rasa bei Kaufhof - die wichtigsten Infos

Bei der Warenhauskette Kaufhof sollen 2.600 Mitarbeiter entlassen werden. Was Sie tun können, wenn auch Sie von diesen Kündigungen betroffen sind, erfahren Sie im folgenden Artikel und bei einem unverbindlichen Erstgespräch.

Inhaltsangabe

1. Kaufhof & Karstadt fusionieren – Was nun? 

2. Welche Wirkung haben Kündigungsschutz und Tarifsicherheit?

3. Kaufhof muss die Regelungen des Kündigungsschutz- und des Betriebsverfassungsrecht beachten!

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich unter 0221 925700-0 oder per Mail an koeln@bietmann.eu

1. Kaufhof & Karstadt fusionieren – Was nun? 

Der Zusammenschluss der Unternehmen Galeria Kaufhof und Karstadt zu einem neuen Warenhausriesen mit etwa 32.000 Mitarbeitern führt zu beachtlichen Einschnitten in den arbeitsrechtlichen Sozialschutz der Mitarbeiter. Während die Unternehmensleitung von unvermeidlichen Notwendigkeiten zur langfristigen Überlebensfähigkeit spricht, bezeichnet die Gewerkschaft Verdi die Pläne als untragbar.

Es kann niemanden verwundern, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss Doppelfunktionen sowie nicht mehr erforderliche Hierarchieebenen wegfallen. Allerdings sollen auch 1.600 Vollzeitstellen in den Filialen gestrichen werden. Zugleich müssen sich die Mitarbeiter auf Einschnitte bei Gehältern und sonstigen Leistungen einstellen.

Das Kaufhofmanagement will aus der Tarifbindung des Flächentarifvertrages aussteigen und individuelle Lösungen anstreben. So haben es auch die Karstadt-Eigentümer praktiziert. Dort gilt schon lange ein Sanierungstarifvertrag, der unter anderem zu Kürzungen bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld geführt hat.

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2. Welche Wirkung haben Kündigungsschutz und Tarifsicherheit?

Angesichts der sich abzeichnenden Einschnitte stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage nach der Wirkung von Kündigungsschutz und Tarifsicherheit. Die gesamte Komplexität des Arbeitsrechts wird am Beispiel dieser Fusion der Warenhäuser Kaufhof & Karstadt deutlich. Nach dem Tarifvertragsgesetz sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern Tarifvertragspartner. Insoweit kann Tarifbindung bestehen. Galeria Kaufhof will nun gegebenenfalls aus dem aktuell bindenden Flächentarifvertrag aussteigen.

Dies führt nicht automatisch zum Wegfall bestehender Ansprüche der Arbeitnehmer.

Tipp: Wird ein Tarifvertrag beendet, gelten seine Regelungen zunächst so lange weiter, bis sie durch eine neue Abmachung ersetzt werden.

3. Kaufhof muss die Regelungen des Kündigungsschutz- und des Betriebsverfassungsrechts beachten! 

Beim Stellenabbau müssen die differenzierten Regelungen von Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsrecht beachtet werden. Dies reicht von der Anzeigepflicht gegenüber der Arbeitsagentur bis zum Interessenausgleichsverfahren regelmäßig mit Abfindungsfestschreibung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Kommt es zu einem Interessenausgleich, können die Arbeitnehmer, die entlassen werden sollen, im Verfahren namentlich erfasst werden. Die Kündigung gilt dann als durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt. Das Recht der Arbeitnehmer zur Anrufung der Arbeitsgerichte bleibt bestehen, allerdings wird die Auswahlentscheidung über die zu kündigenden Arbeitnehmer nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft. Welche Strategien Management, Gewerkschaft und Betriebsräte wählen, ist noch offen.

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Die betroffenen Arbeitnehmer sollten sich in jedem Fall frühzeitig beraten lassen. Wir arbeiten bei der Beratung von Arbeitnehmern im Fall erhaltener Kündigungen regelmäßig auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), so dass bestehende Rechtsschutzversicherungen unsere Honorierung in Kündigungsschutzangelegenheiten in aller Regel übernehmen. Dies prüfen wir für Sie gerne vorab.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht der Sozietät Bietmann helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne weiter. Gerne gehen wir auch auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ein.

Besuchen Sie unsere kostenlose Info-Veranstaltung zum Thema Kündigungen – Kaufhof & Karstadt fusionieren!

Erfahren Sie genaue Details und Informationen zu dem Fall Kaufhof/Karstadt bei einem persönlichen Telefonat: 0221 925700-0 (Köln).

Die Arbeits- und Wirtschaftssozietät Bietmann ist mit 16 im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten, hiervon 10 Fachanwälten für Arbeitsrecht, besonders auf dem Gebiet des Arbeitsrechts regional und bundesweit bekannt. Die umfangreiche Expertise der Anwälte für Arbeitsrecht der Sozietät Bietmann garantiert eine effiziente Bearbeitung der Mandate auf höchstem fachlichem Niveau.

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