Sozietät Bietmann
Hier entstehenLösungen

Johannes Winckler

Rechtsanwalt

Johannes Winckler studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.

Von der Rechtsanwaltskammer Köln wurde Winckler im Jahr 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Es folgten Führungspositionen diverser Kommunalverwaltungen. Als Erster Beigeordneter in den Städten Euskirchen und Meckenheim sowie als persönlicher Referent des Landrats im Kreis Euskirchen erwarb er vertiefte Kenntnisse im öffentlichen Recht und im praktischen Umgang mit Behörden. Nach Wiederzulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2021 schloss sich Winckler der Sozietät Bietmann an. Hier ist er an den Standorten Euskirchen und Köln tätig.

Neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht liegt einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte im öffentlichen Baurecht. Mit dem Bauplanungsrecht, welches für alle planungsrechtlich relevanten Anlagen gilt, wird im Allgemeinen die Bodennutzung gesteuert. Das Bauordnungsrecht, welches in jedem Bundesland spezifische geregelt ist, dient im Wesentlichen der Gefahrenabwehr. Es bestimmt die Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen.

Das öffentliche Baurecht stellt für jeden Bauherrn das „Herzstück“ der Verwirklichung seines Bauvorhabens dar. Nicht nur bei Versagung einer Baugenehmigung ist deshalb eine Rechtsberatung sinnvoll. Regelmäßig bestehen auch Unklarheiten darüber, welche konkreten Rechte und Pflichten Bauherren, Nachbarn, Kommunen und Bürger vor Ort aus diesem Bereich des besonderen Verwaltungsrechts besitzen. Zusätzlich stellen sich nicht selten Fragen zu möglichen Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Anforderungen.

Gerade in diesem Bereich steht Ihnen Rechtsanwalt Winckler beratend zur Verfügung, wobei er zusätzlich auf technisches Wissen aus einigen Semestern Bauingenieurstudium an der RWTH Aachen zurückgreifen kann.    

Tätigkeitsschwerpunkte von Johannes Winckler

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